Ich zitiere gleich mal frisch von der Webseite des Karlsruher Standesamtes:
Zur Anzeige der Geburt sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet:
- der Vater des Kindes,
- die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
- der Arzt, der bei der Geburt zugegen war,
- jede andere Person, die dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
- die Mutter, sobald sie zur der Anzeige imstande ist.
Na, wenn das so ist, steht man als männlicher Elter ja doch nicht vollkommen nutzlos in der Gegend herum.
Und nutzen wir doch gleich mal die Gelegenheit und überlegen, was so die ersten großen Heldentaten des Alltages eines frisch gebackenen Herrn Papa in der ersten Woche seiner neuen Rolle sind. Vom Schwelgen in totaler Begeisterung seiner kleinen, wohl gelungenen Meisterleistung einmal abgesehen:
- Windeln wechseln. Und zwar mit Begeisterung, bitte. Es ist schließlich die große Tat, die neben dem Stillen mehr oder weniger zwangsweise zu erledigen ist. Und im Gegensatz zum Stillen können wir Herren hier ganz ungestört mit dem Kleinen die Zweisamkeit genießen.
- Anmelden des Zwerges auf dem Standesamt. Auch, wenn das Amt es nahe legt, hat das wenig damit zu tun, ob die werten Eltern nun verheiratet sind oder nicht. Es ist ein vorgeschriebener bürokratischer Akt – also erledigen und gut ist. Und wie schon obigem Zitat zu entnehmen ist, macht man das als moderner Mann am besten selbst und überlässt es nicht irgendwelchen Hebammen oder Kliniken. Schließlich steht man in der Rangordnung weiter oben. Und Stolz ist Stolz.
- Elternzeit anmelden. Und zwar für die bezaubernde und frisch gebackene Mutter gleich mit. Von Rechts wegen hat dieses gemäß § 15(7) des BEEG sieben Wochen vor Antreten besagter Zeit zu erfolgen. Für jene, die es mit streng organisierten oder streitfreudigen Arbeitgebern zu tun haben, empfiehlt es sich, die Frist einzuhalten. Und bei verbleibenden acht Wochen Mutterschutz beginnen die sieben Wochen nach der ersten Lebenswoche des kleinen Zwerges.
- Elterngeld-Informationen vom Arbeitgeber besorgen. Lässt sich hervorragend mit dem vorherigen Punkt verbinden. Und während man sich die Formulare gern von der Webseite der zuständigen Organisation herunter laden kann, braucht der Arbeitgeber zum Bescheinigen des Einkommens vor der Geburt des Kindes sowie dem Einkommen nach der Geburt passenderweise das Geburtsdatum und den Namen des Kleinen. Wer die Muße hatte, kann den Rest des Elterngeld-Antrages natürlich auch schon vorbereitet in der Schublade liegen haben. Eine Sorge weniger.
- Qualitätszeit mit dem Zwerg verbringen. Und zwar richtig. Knuddeln. Knutschen (noch wehrt es sich nicht, das kann nur zehn Jahre später ganz anders aussehen). Herumtragen. Bewundern. Geschichten erzählen. Stolz sein. Die Windeln gewechselt haben wir ja schon in Punkt eins.
Wer übrigens mit dem Gang zu Ämtern ein Problem hat: Beim Standesamt ist es alles nicht so wild. Für gewöhnlich sind die Leute dort offenbar davon verwöhnt, dass sie es meist mit erfreulichen Aktionen zu tun haben: Hochzeiten und Geburten. Entsprechend entspannt sind die Beamten drauf, freundlich noch dazu, und schnell geht es ebenfalls. Also nur keine Angst.