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5 gefährliche Sachen, die man seine Kinder machen lassen sollte

Generell haben wir Väter nicht nur die zumindest moralische Pflicht, unsere Kinder wohl zu behüten, sondern es ist auch gemeinhin das, was wir ganz natürlich und selbstverständlich tun.

Hier gibt es allerdings trotzdem einmal von jemandem, der wenigstens gleich zugibt, selbst gar keine Kinder zu haben, Ideen für fünf gefährliche Sachen, die man seine Kinder machen lassen sollte:

Bild aus dem Video bei TED
(Video bei TED)

In kurz:

  1. Mit Feuer spielen
  2. Ein Taschenmesser besitzen
  3. Einen Speer werfen
  4. Haushaltsgeräte auseinander nehmen
  5. Ein Gesetz brechen, sei es das DMCA brechen, oder einfach ein Auto selbst zu fahren

Und da es natürlich nicht darum geht, seine Kinder unnötigen Risiken auszusetzen, sondern darum, ihnen Raum zum Lernen zu geben und ihre Fähigkeiten zu fördern, sind die 9’20 für das Video durchaus wohl investiert. Auch und gerade, um unsere Nachfahren wohl behütet durch’s Leben zu bringen.

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(K)ein musikalischer Einstieg

Ein alter Freund von mir meinte einmal:

Von Rechts wegen dürfte es gar keine andere Musik als House geben.

Über die Rechtsfrage mag man sich vielleicht streiten. Aber als ich vor kurzem noch dem CTG des Nachwuchses lauschte, dachte ich mir so, dass zumindest der gute alte House-Rhythmus etwas durchaus natürliches hat.

Das CTG vermeldete einen Herzschlag, welcher leicht variabel zwischen 150 und 170 BPM lag.

Ein solider House-Beat bringt es auf ganz ähnliche Frequenzen.

Also habe ich doch gleich mal versucht, dem Prinzen die aktuelle Folge von Netzklang nahe zu bringen. Hat ihm irgendwie nicht so zugesagt. Aber das war bestimmt nur die erste große Ausnahme von der Regel, zumal auch der Herr Moderator selbst zwischendurch einen Track als ziemlich very sicker Breakcore ankündigte. Und da genau dieses Stück nun auch wahrlich nicht gerade als House durchgeht, war es wohl einfach noch nicht der korrekt gewählte Einstieg in des Prinzens musikalische Geschmacksausbildung.

Wir suchen weiter, auf hoffentlich rechtlich korrekten Pfaden.

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Vitamin D. Oder: Hartes Training von früh an.

Es gibt Sprüche, die kennen die meisten von uns. Wie diesen hier:

Früh übt sich, wer ein Meister werden will.

Was gern einmal überrascht, sind die Möglichkeiten, ihm gerecht zu werden. Und sie kommen auch früher als man denkt.

Hier ist zum Beispiel ein Zitat eines Apothekerin/Ärztin Duos zum Thema Cholecalciferol-Mangel:

Zur Rachitisvorbeugung gibt man Säuglingen und Kleinkindern täglich 1-2 Jahre lang eine Tablette mit 500 I. E.

Wie der interessierte Vater leicht erkennt, handelt es sich bei Cholecalciferol also schlicht um Vitamin D. Hat der Nachwuchs davon zu wenig, kann’s Rachitis geben, also mangelnde Mineralisierung von Knochen, welche somit nicht adäquat wachsen wie sie sollten.

Das möchte der interessierte Vater natürlich nicht. Und die vorgeschlagene Lösung hier lautet: täglich eine Tablette. Täglich! Nicht etwa für den Herrn Papa sondern für den kleinen, zierlichen, zerbrechlichen Nachwuchs. Und das ganze für zumindest ein Jahr. Eher länger. Das nenne ich hartes Training von früh an.

Und warum das alles? Weil’s hier im Lande zu wenig natürliche Sonneneinstrahlung gibt. Was keineswegs nur für Hamburg gilt.

Was den Prinzen angeht, werden wir trotzdem mal besser zusehen, dass das Schlucken von Drogen sich nicht zur primären Meisterleistung entwickelt.

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5 Dinge, die man in seiner ersten Woche als Papa erledigen kann

Ich zitiere gleich mal frisch von der Webseite des Karlsruher Standesamtes:

Zur Anzeige der Geburt sind, und zwar in nachstehender Reihenfolge, verpflichtet:

  • der Vater des Kindes,
  • die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
  • der Arzt, der bei der Geburt zugegen war,
  • jede andere Person, die dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
  • die Mutter, sobald sie zur der Anzeige imstande ist.

Na, wenn das so ist, steht man als männlicher Elter ja doch nicht vollkommen nutzlos in der Gegend herum.

Und nutzen wir doch gleich mal die Gelegenheit und überlegen, was so die ersten großen Heldentaten des Alltages eines frisch gebackenen Herrn Papa in der ersten Woche seiner neuen Rolle sind. Vom Schwelgen in totaler Begeisterung seiner kleinen, wohl gelungenen Meisterleistung einmal abgesehen:

  1. Windeln wechseln. Und zwar mit Begeisterung, bitte. Es ist schließlich die große Tat, die neben dem Stillen mehr oder weniger zwangsweise zu erledigen ist. Und im Gegensatz zum Stillen können wir Herren hier ganz ungestört mit dem Kleinen die Zweisamkeit genießen.
  2. Anmelden des Zwerges auf dem Standesamt. Auch, wenn das Amt es nahe legt, hat das wenig damit zu tun, ob die werten Eltern nun verheiratet sind oder nicht. Es ist ein vorgeschriebener bürokratischer Akt – also erledigen und gut ist. Und wie schon obigem Zitat zu entnehmen ist, macht man das als moderner Mann am besten selbst und überlässt es nicht irgendwelchen Hebammen oder Kliniken. Schließlich steht man in der Rangordnung weiter oben. Und Stolz ist Stolz.
  3. Elternzeit anmelden. Und zwar für die bezaubernde und frisch gebackene Mutter gleich mit. Von Rechts wegen hat dieses gemäß § 15(7) des BEEG sieben Wochen vor Antreten besagter Zeit zu erfolgen. Für jene, die es mit streng organisierten oder streitfreudigen Arbeitgebern zu tun haben, empfiehlt es sich, die Frist einzuhalten. Und bei verbleibenden acht Wochen Mutterschutz beginnen die sieben Wochen nach der ersten Lebenswoche des kleinen Zwerges.
  4. Elterngeld-Informationen vom Arbeitgeber besorgen. Lässt sich hervorragend mit dem vorherigen Punkt verbinden. Und während man sich die Formulare gern von der Webseite der zuständigen Organisation herunter laden kann, braucht der Arbeitgeber zum Bescheinigen des Einkommens vor der Geburt des Kindes sowie dem Einkommen nach der Geburt passenderweise das Geburtsdatum und den Namen des Kleinen. Wer die Muße hatte, kann den Rest des Elterngeld-Antrages natürlich auch schon vorbereitet in der Schublade liegen haben. Eine Sorge weniger.
  5. Qualitätszeit mit dem Zwerg verbringen. Und zwar richtig. Knuddeln. Knutschen (noch wehrt es sich nicht, das kann nur zehn Jahre später ganz anders aussehen). Herumtragen. Bewundern. Geschichten erzählen. Stolz sein. Die Windeln gewechselt haben wir ja schon in Punkt eins.

Wer übrigens mit dem Gang zu Ämtern ein Problem hat: Beim Standesamt ist es alles nicht so wild. Für gewöhnlich sind die Leute dort offenbar davon verwöhnt, dass sie es meist mit erfreulichen Aktionen zu tun haben: Hochzeiten und Geburten. Entsprechend entspannt sind die Beamten drauf, freundlich noch dazu, und schnell geht es ebenfalls. Also nur keine Angst.

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Sicher ist sicher, oder: fehlgeleitete Warnhinweise

An einem frisch erstandenen Kinderwagen hängt folgendes Schild:

kinderwagen_warnhinweis.png

Zur besseren Lesbarkeit:

Warnhinweis:

  • Für Kinder unter 6 Monaten ist dieser Sitz nicht geeignet.
  • Es kann gefährlich sein, Ihr Kind unbeaufsichtigt zu lassen.
  • Es ist nicht möglich, mit diesem Produkt zu jeggen oder zu skaten.

Gleich neben dem Schild findet sich eine dieser klassischen Babyschalen, wie man sie auf Kinderwagen oft findet. Eines dieser guten Stücke, in die schon der Papa von gestern aber auch noch der Papa von heute sein Neugeborenes hinein legt, um es anschließend stolz durch die Gegend zu chauffieren. Und ich bin mir da zwar nicht ganz sicher, glaube aber fest, dass so manches Papasöhnchen nach sechs Monaten in besagter Babyschale nur noch mit Mühe seinen Platzbedarf gestillt bekommt.

Beim Vorgängermodell hieß es im letzten Punkt übrigens noch »joggen« statt »jeggen«. So schnell geht die Entwicklung: der Sohn ist gerade frisch auf der Welt und schon hat der Papa offenbar den Anschluss an die neuesten sprachlichen Trends verpasst.

Nur gut, dass ich aber dank des mittleren Punktes jetzt wenigstens weiß, dass ich mein Kind besser nicht unbeaufsichtigt lassen sollte. Könnte gefährlich werden! Falls das einer dieser traumhaft schönen Absicherungsversuche gegen alberne Klagen sein soll, gefällt mir folgender Kommentar der Übersite ganz gut: »Hello, my name is Common Sense. Why don’t you sue me?«